- Außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern durch Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans.
- Versendung des Schuldenbereinigungsplans an die Gläubiger mit der Aufforderung binnen vier Wochen zuzustimmen.
- Wir füllen den äußerst umfangreichen Insolvenzantrag für Sie aus und sorgt dafür, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- Nach 6 Jahren stellen wir den Antrag auf Restschuldbefreiung.
Treten Sie mit uns in Kontakt:
Sie können uns direkt mit der Durchführung Ihrer Verbraucherinsolvenz beauftragen. Gerne beantworten wir aber auch weitere Fragen.
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Kanzlei Rechtsanwalt Michael Erath
Paulusstraße 2 A
70197 Stuttgart
Sofern möglich, rechnen wir unser Honorar für den außergerichtlichen Einigungsversuch über die Beratungshilfe der Amtsgerichte ab.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Folgende Unterlagen sind in der Regel nötig:
1) Alle Unterlagen von Gläubigern, Gerichtsurteile, eidesstattliche Versicherungen, Gerichtsvollzieherunterlagen, Kreditverträge, Schreiben bezüglich Unterhaltsforderungen.
2) Eine Gläubigeraufstellung
3) Kontoauszüge der letzten 3 Monate, soweit ein Konto vorhanden ist
4) ALG I oder ALG II – Bescheid, sofern vorhanden
5) Gehaltsbescheinigungen der letzten 2 Monate, sofern Sie einen Beruf ausüben
6) Mietvertrag oder polizeiliche Meldebestätigung
7) Sollten Sie Sparverträge, Lebensversicherungen, Eigentumswohnungen oder noch Grundstücke besitzen, bitte Unterlagen hierüber beifügen