Unser Service für Sie:
  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern durch Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans.
  2. Versendung des Schuldenbereinigungsplans an die Gläubiger mit der Aufforderung binnen vier Wochen zuzustimmen.
  3. Wir füllen den äußerst umfangreichen Insolvenzantrag für Sie aus und sorgt dafür, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
  4. Nach 6 Jahren stellen wir den Antrag auf Restschuldbefreiung.

Treten Sie mit uns in Kontakt:

Sie können uns direkt mit der Durchführung Ihrer Verbraucherinsolvenz beauftragen. Gerne beantworten wir aber auch weitere Fragen.

Kontaktformular

kanzlei@ra-erath.de

Tel.:0711  627 6699 2

Fax.:0711  627 6699 3

Handy: 0176 4444 5872

Kanzlei Rechtsanwalt Michael Erath
Paulusstraße 2 A
70197 Stuttgart

Sofern möglich, rechnen wir unser Honorar für den außergerichtlichen Einigungsversuch über die Beratungshilfe der Amtsgerichte ab.


Welche Unterlagen benötigen wir?

Folgende Unterlagen sind in der Regel nötig:

1) Alle Unterlagen von Gläubigern, Gerichtsurteile, eidesstattliche Versicherungen, Gerichtsvollzieherunterlagen, Kreditverträge, Schreiben bezüglich Unterhaltsforderungen.

2) Eine Gläubigeraufstellung

3) Kontoauszüge der letzten 3 Monate, soweit ein Konto vorhanden ist

4) ALG I oder ALG II – Bescheid, sofern vorhanden

5) Gehaltsbescheinigungen der letzten 2 Monate, sofern Sie einen Beruf ausüben

6) Mietvertrag oder polizeiliche Meldebestätigung

7) Sollten Sie Sparverträge, Lebensversicherungen, Eigentumswohnungen oder noch Grundstücke besitzen, bitte Unterlagen hierüber beifügen